GAR-SPEZIAL: Neues Recht für Windenergieplanung

Mittwoch, 29. März 2023
Online

Das neue "Wind-an-Land-Gesetz" ändert das Planungsrecht für Windenergiebereiche umfassend, um die Windkraft voranzubringen. In NRW wird die Planung künftig sehr stark weg von den kommunalen Flächennutzungsplänen auf die Regionalplanungsebene verlagert. In den Regierungsbezirken müssen künftig dafür Flächenbeitragswerte verbindlich erreicht werden, wenn noch eine räumliche Steuerung erreicht werden soll. Einen Überblick über das jetzt Bekannte gibt

Berthold Rothe ist Grüner Fachmann für Planungsrecht mit umfassender Verwaltungserfahrung

Online Seminar, Mittwoch, 29. März 2023, 18.00 – 21.00 Uhr
20 Euro für GAR-Mitglieder, 40 Euro für Nicht-Mitglieder
Anmeldung: www.gar-nrw.de