Die GAR ist die kommunalpolitische Vereinigung von Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen und bildet ein Netzwerk für alle, die sich einer ökologischen, sozialen und demokratischen Kommunalpolitik verpflichtet fühlen. Mitglied können alle Personen und Fraktionen werden, die grün-alternative Kommunalpolitik unterstützen und den Service der GAR nutzen wollen.

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Wer erstmals in den Rat, die Bezirksvertretung oder den Kreistag gewählt wurde, steht vor einer Vielzahl von Fragen: Was muss ich wissen, was beachten? Wo bekomme ich Informationen, wo Hilfe, wenn ich allein nicht weiter weiß? Wir geben einen kleinen Überblick über die wichtigsten Grundlagen und Arbeitshilfen für die ersten Wochen und Monate im neuen Mandat.


Informationen und Hinweise zur Kommunalpolitik in Zeiten der Energiekrise.

Das Inhaltsverzeichnis findet Ihr hier.

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Aus dem aktuellen Heft 2/2023 Materialien

Jan-Karsten Meier:
Den Hebel des Vergaberechts nutzen

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Die grüne kommunale Fachzeitschrift AKP hat ihren Sitz in Bielefeld. Der Herausgeber ist der „Verein zur Förderung kommunalpolitischer Arbeit – Alternative Kommunalpolitik (AKP)“.

Seminare

22.04.2023
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Aktuelles

Neuveröffentlichung: Vorrang für den Radverkehr – Der Fahrrad-Reader

Was macht eine lebenswerte Stadt oder Gemeinde aus? Positive internationale Beispiele wie Kopenhagen, Utrecht oder Oslo haben eines gemeinsam: sie sind fahrradfreundlich und geben dem Radverkehr den Vorrang.
Aber auch in NRW und in ganz Deutschland gibt es seit einigen Jahren Bemühungen der Stadt- und Gemeindeverwaltungen, den Radverkehr zu stärken. Ob durch Radverkehrsbeauftragte, Diensträder und betriebliches Mobilitätsmanagement, gezielte Öffentlichkeitsarbeit oder Vernetzung mit anderen Kommunen, um eine optimale Radinfrastruktur vor Ort zu schaffen – es ist Bewegung in der Sache.

Dieser Fahrrad-Reader der GAR NRW wurde in Zusammenarbeit mit den beiden Verkehrsplanern Detlev Gündel und Fritz Biniok der Planungsgemeinschaft Verkehr erstellt. Er soll den Fraktionen in den Kommunen sowie den vielen verkehrsbewegten kommunalen Mandatsträger*innen eine Handreichung für den Baustein Fahrrad für die Mobilitätswende vor Ort sein und durch seine vielen Musteranträge zur Förderung des Fahrradverkehrs als Hilfestellung und Inspiration dienen. Er soll alle Ehrenamtler*innen in ihrem Engagement für eine gerechtere Verkehrspolitik stärken und sowohl erfahrenen als auch neuen oder interessierten Verkehrspolitiker*innen wichtige Hinweise und Anregungen mitgeben.

Hier kommt ihr zum kostenlosen Download.

Veranstaltungsbericht: Mobilität – Inspirationen für die Verkehrswende vor Ort

Veranstaltungsbericht der gemeinsamen Fachtagung der kommunalpolitischen Vereinigung GAR NRW sowie der Heinrich-Böll-Stiftung NRW

Bei der Tagung „Mobilität – Inspirationen für die Verkehrswende vor Ort“ am 17. September 2022 in Wuppertal wurde nicht nur ein Blick auf die Defizite der Verkehrspolitik der letzten Jahrzehnte geworfen, sondern gleichfalls an konkreten und aktuellen Beispielen aufgezeigt, welche Weichen in den Kommunen für eine innovative und zukunftsweisenden Verkehrspolitik gestellt werden müssen und was Kommunalpolitiker*innen hierfür tun können.

Kinderbuch gegen Stereotype in der Kommunalpolitik

30.03.2023 Wie werden eigentlich Bürgermeister*innen in Kinderbüchern dargestellt? In Geschichten wie „Benjamin Blümchen“, „Bibi Blocksberg“ oder „Liliane Susewind“, ist der Bürgermeister dort meist männlich, relativ alt, korrupt, dumm, arrogant oder alles zusammen. Das setzt sich fort in Romanen, Fernsehserien und Filmen. Diese Stereotype sind überwiegend falsch. 

Das Netzwerk Junge Bürgermeister*innen hat deswegen ein eigenes Kinderbuch entwickelt. Zahlreiche Details können in der Geschichte personalisiert werden, vom Namen und Aussehen des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin bis hin zur Widmung. Gezeigt wird kein kommunaler König, eine Superheldin oder der bloße „Wünsche-Erfüller“, sondern ein realistisches Bild, wie in der Kommune Dinge beschlossen und Entscheidungen gefällt werden. Was gemacht wird, bestimmt nicht die Verwaltung, der Gemeinderat oder der Bürgermeister allein, sondern alle dürfen mitreden.  „Wir möchten auch den Kleinsten zeigen, dass Engagement etwas bringt und gleichzeitig einen Einblick in das Berufsbild geben und dieses von verstaubten Vorurteilen befreien", sagt Henning Witzel, Geschäftsführer des Netzwerks. Ziel ist es zu zeigen, dass sich Engagement in und für eine Kommune lohnt.

VG München: Doppelspitze in der Fraktion

29.03.23 Die Kommunalverfassungen der Länder enthalten unterschiedlich detaillierte Bestimmungen zu Voraussetzungen, Status und Rechten der Fraktionen der Vertretungskörperschaften. Anders als in NRW enthalten die bayerische Gemeinde- und Kreisordnung keine ausdrückliche Regelung zu den Fraktionen. Sie sind Gegenstand von Geschäftsordnungen der Vertretungskörperschaften. Das VG München hatte sich mit der Frage zu befassen, ob in der Geschäftsordnung eines Kreistages den Fraktionen abweichend von der Benennung einer Person für den Vorsitz sowie den stellvertretenden Vorsitz die Möglichkeit eröffnet werden darf, ein männliches und ein weibliches Fraktionsmitglied für den Vorsitz sowie den stellvertretenden Vorsitz zu benennen.  Hiergegen wandte sich die ausschließlich aus männlichen Mitgliedern bestehende AFD Fraktion und machte geltend, die in der Geschäftsordnung vorgesehene Beschränkung auf eine geschlechtsparitätische Doppelspitze führe für sie zu Wettbewerbsnachteilen, da sie keine solche Doppelspitze installieren könne.
Das VG München führte dazu aus, dass die Entscheidung für eine geschlechtsparitätische Doppelspitze im Rahmen der LKrO Bay eingeräumten Geschäftsordnungsautonomie vor dem Hintergrund des Selbstorganisationsrechts des Kreistags nicht zu beanstanden sei.  Die Vorgabe der Geschlechtsparität verletze nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz. Vielmehr unterstütze diese Regelung mit Blick auf Artikel 3 des Grundgesetzes den abgeleiteten Handlungsauftrag des Staates zur Förderung der Gleichberechtigung.

VG München Beschluss vom 08.02.2022

Infos zu Fördermöglichkeiten für Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen

20.03.2023 Die Klimakrise ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Sie betrifft uns alle und erfordert schnelles, zielgerichtetes und gemeinsames Handeln. Mit der Verkehrswende können wir einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten, dafür sind jedoch Veränderungen in der Infrastruktur notwendig. Erste positive Entwicklungen sind bereits zu sehen. Immer mehr Menschen steigen auf das Fahrrad um und nutzen es vom und zum Bahnhof. In größeren Städten ist das Rad eine umweltschonende Alternative zum Autoverkehr, in kleineren Orten erspart es so manchen längeren Fußmarsch.

Hilfestellungen für die kommunale Wärmeplanung vor Ort

09.03.2023 Die Wärmewende wird oft als „schlafender Riese“ der Energiewende bezeichnet. Wenn man in diesem Bild bleibt, dann ist die Kommunale Wärmeplanung wiederum der schlafende Riese der Wärmewende: eine unheimlich komplexe Aufgabe mit großem Effekt für den Klimaschutz in der Zukunft, die aber bislang erst von wenigen Kommunen in Angriff genommen wird. Die GRÜNE Landtagsfraktion gibt deswegen Hilfestellungen das zu ändern.

Delegiertenversammlung 2023 in Oberhausen

06.03.2023 Am Samstag hat unsere GAR-Delegiertenversammlung im Congress Centrum in Oberhausen stattgefunden. Über 60 Delegierte waren anwesend, um über vielfältige Themen wie Fachkräftemangel, Kita-Ausbau und OGS-Anspruch, die kommunale Aufnahme von Geflüchteten oder die Altschuldenfrage zu diskutieren. Besonderer Dank gilt Karo Otte (MdB), Yazgülü Zeybek (Vorsitzende der Grünen NRW), Robin Korte (MdL) und Daniela Schneckenburger (Beigeordnete beim Städtetag) für den Input und den inhaltlichen Austausch.

Zudem wurde der Haushalt verabschiedet sowie der Vorstand finanziell entlastet. Danke an alle Delegierten für das Kommen.

Hilfestellungen für Tempo 30 in Kommunen

27.02.2023 Wie ist eigentlich der aktuelle Sachstand zur innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 30 km/h? Hier sind ein paar weitergehende Infos für eure Arbeit in den kommunalen Parlamenten: 
Ausgangslage
Wie unser Straßenverkehr organisiert ist, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO), welche auf dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) basiert, festgelegt. In §3 Abs. 3 StVO heißt es: „Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h (…)“. Daraus ergibt sich die aktuelle Rechtslage, dass nur unter bestimmten Bedingungen von Tempo 50 abgewichen werden darf.

BGH zu Sonderbeiträgen an die Partei

27.02.2023 Der für das Gesellschaftsrecht einschließlich des Vereinsrechts zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine politische Partei einen parteiangehörigen ehrenamtlichen Bürgermeister auf Grundlage ihrer Satzung auf Zahlung eines Teils seiner Aufwandsentschädigung als Sonderbeitrag (sog. Amts- bzw. Mandatsträgerbeitrag) gerichtlich in Anspruch nehmen kann. Der BGH bestätigte damit die Auffassung des Landgerichts Halle. Grundlage dafür war eine Klage eines Kreisverbands der CDU auf die Sonderbeiträge eines ehrenamtlichen Bürgermeisters.

Landessozialgericht: Aufwandsentschädigung nicht sozialversicherungspflichtig

14.02.2023 Bei einer Aufwandsentschädigung für Stadtverordnete handelt es sich weder um Arbeitsentgelt noch um Arbeitseinkommen. Zu dieser Einschätzung kommt das Landessozialgericht Hessen in einer Entscheidung aus 2022. Das Sozialgericht Detmold hatte zuvor bereits die Berücksichtigung der Aufwandsentschädigung bei der Betragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung und damit auch in der sozialen Pflegeversicherung für rechtswidrig eingestuft.

Grünanlagen: Erholung vor der Haustür

09.02.2023 Wie kann der Mehrwert von Grünanlagen in der Stadtplanung messbar gemacht werden? Der städtische Park oder die Kleingartenanlage im Viertel – urbane Grünflächen leisten einen wichtigen Beitrag zum Wohlbefinden der Bevölkerung. Diese Beiträge der Natur werden Ökosystemleistungen genannt. Kulturelle Ökosystemleistungen, wie die Nutzung von Grünflächen zur Erholung oder für ästhetische Erfahrungen, spielen bisher kaum eine Rolle in der Stadtplanung.

Eckpunktepapier des „Dialogs Nachhaltige Kommunen NRW“ an die Landesregierung

06.02.2023 Die kommunalen Spitzenverbände sowie die Städte, Kreise und Gemeinden haben zusammen ein Eckpunktepapier erstellt, in welchem sie Empfehlungen an das Ministerium für Umwelt, Natur- und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) aussprechen. Entstanden ist es aus dem "Dialog Nachhaltige Kommunen NRW" und soll Ideen liefern, wie sich mehr Nachhaltigkeit im Baubereich etablieren und die Verkehrswende beschleunigen lässt. Konkret beinhaltet das Papier im Bereich des Bauwesens Anregungen zu u.a. Materialeinsatz, Kriterien und Bildung. Nachhaltige Mobilität betreffend wird empfohlen, flexibler und unbürokratischer, aber gleichzeitig strategischer und konkreter zu werden. Das Eckpunktepapier fasst die Positionen der Gremiumssitzungen des Jahres 2022 zusammen und wurde am 25. Januar 2023 im Rahmen der 9. Kommunalen Nachhaltigkeitstagung an das Umweltministerium NRW übergeben.

Hier kommt ihr zum Eckpunktepapier.

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