Aktuelles

Bund bricht Versprechen: Kommunen erhalten nur vier Milliarden Euro

03.02.2017. Im Juni 2012 einigten sich Bund und Länder im Rahmen der Verhandlungen zum Europäischen Fiskalpakt auf die Kostenbeteiligung des Bundes an der Eingliederungshilfe. Im Koalitionsvertrag von 2013 vereinbarte Union und SPD, wie dieser Kompromiss umgesetzt werden soll. Unter den „Prioritären Maßnahmen“ hält der Koalitionsvertrag fest: „Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes jährlich im Umfang von fünf Milliarden Euro von der Eingliederungshilfe entlastet werden.“ Nach langem Warten liegt jetzt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der u.a. auch dieses Versprechen umsetzen möchte. Leider weicht der Entwurf von dieser Vereinbarung ab. Die Kommunen sollen nur vier Milliarden Euro erhalten. Für die Bundesländer sind eine Milliarde Euro vorgesehen.

Kommunalpolitischer Bundeskongress: Städte und Gemeinden gemeinsam gestalten

31.01.2017. Kommt zum kommunalpolitischen Bundeskongress! Der Kommbuko vom 31. März bis zum 1. April ist das Strategie- und Netzwerktreffen für erfahrene und neu gewählte Stadträt*innen, Verwaltungsmitarbeiter*innen und andere kommunalpolitisch Aktive. Wir bieten ein vielseitiges Programm mit Diskussionen, Trainings, Exkursionen, Networking u.v.m. Gäste sind u. a. Johannes Remmel, Sylvia Löhrmann, Mouhanade Khorchide, Simone Raskob, Bruno Bébié, und und und. Die Schwerpunkte:

Grüne Kommune der Zukunft: Essen ist 2017 Europäische Umwelthauptstadt. Essen liegt mitten im Ruhrgebiet – einer stark bevölkerten und zersiedelten Region, die immer noch mit dem industriellen Strukturwandel kämpft. In den vergangenen Jahren haben sich hier einige Leuchtturm-Projekte in den Bereichen grüner Stadtumbau/Energiewende angesiedelt, wie z.B. die InnovationCity Ruhr, die KlimaExpo.NRW und Emscherumbau. Wie kann man aus der Energiewende Antworten auf den Strukturwandel gewinnen? Wie kann man Mobilität in der Region mit weniger Lärm und Luftverschmutzung und mehr Lebensqualität organisieren?
Kommunalpolitik in der gespalteten Gesellschaft: Der Ton in der Gesellschaft wird rauer. Auch durch das Auftreten neuer Rechter wie der AfD und anderen in den Kommunalparlamenten. Zum anderen gibt es auch in der deutschen Gesellschaft ernsthafte Probleme mit einem sich radikalisierenden Islam. Die Flüchtlingsfrage war ein Katalysator, der den Kampf um die offene Gesellschaft zugespitzt hat. Die niedrigeren Hemmschwellen der Auseinandersetzung in den sozialen Netzwerken tun ihr Übriges. Wie reagiert darauf die politische Kommunikation? Wie gestalten wir in Zukunft das Zusammenleben in unseren Städten und Gemeinden vor dem Hintergrund einer auseinanderfallenden Gesellschaft? Wie sorgen wir dafür, dass Integration vor Ort gelingt? Weitere Themen sind: Lebendige Quartiere, aktive kommunale Wohnungspolitik, sozialräumliche Polarisierung, Willkommenskommune konkret, Umgang mit Hate Speech und der AfD, Wärmewende in Kommunen, Genderranking deutscher Großstädte. Aktuelle Infos zum Kongress.

Grüne Landtagsfraktion NRW: EuGH-Urteil ist kein Hindernis für freies W-Lan in Kommunen


13.12.2016. Die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes vom 28. September zum EuGH-Urteil schlägt derzeit in vielen kommunalen Gremien auf. Der Städte- und Gemeindebund rät explizit davon ab, freies WLAN als Kommune in Eigenregie oder in Zusammenarbeit mit Freifunk-Vereinen anzubieten. Stattdessen empfiehlt er Kommunen, sich an kommerzielle Anbieter*innen zu wenden. Deren Angebote sind in der Regel für Kommunen eher unwirtschaftlich. Generell empfiehlt der Städte- und Gemeindebund Kommunen nur Projekte zu verfolgen, bei denen sich User*innen zuvor identifizieren müssen. Was ist von der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes zu halten? Sie gibt die Rechtslage nach dem Urteil des EuGH nur unzureichend wieder, sagt Matthi Bolte, netzpolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion NRW.

GFG: Städte, Gemeinden und Kreise erhalten 10,64 Milliarden Euro vom Land

27.10.2016. Soeben wurde die neue Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2017 veröffentlicht. Die NRW-Kommunen erhalten 2017 eine Rekordsumme von 10,64 Milliarden Euro vom Land. Das sei die höchste Zuweisung, die es in NRW bisher gegeben habe, sagt das zuständige Ministerium für Inneres und Kommunales. Gegenüber dem Vorjahr steigt die Finanzausgleichsmasse im GFG 2017 um 264 Millionen Euro (2,54 Prozent). Im Vergleich zu der am 24. Juli veröffentlichten „Arbeitskreis-Rechnung GFG“ bedeutet dies einen Anstieg um rund 86 Millionen Euro. Grund dafür ist die positive Steuerentwicklung in der Referenzperiode vom 1.10.2015 bis zum 30.9.2016.

Gutachten: CETA gefährdet kommunale Wasserversorgung

30.09.2016. CETA gefährdet unsere kommunale Wasserversorgung! Zu dieser Einschätzung kommt ein Gutachten, das von der GRÜNEN Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben wurde. Zwar erkennt CETA Wasser als ererbtes, nicht-kommerzielles Gut an, schließt jedoch generell den Handel mit Wasser nicht aus. Wird Wasser „kommerziell genutzt“, greift der CETA-Vertrag. Aber was genau bedeutet „kommerzielle Nutzung" von Wasser? Eine klarstellende Definition ist dem Abkommen laut Gutachten nicht zu entnehmen. Kommerzielle Nutzung kann auch im Bereich der öffentlichen und damit kommunalen Wasserversorgung vorliegen. Ein Beispiel: Kommt eine Stadt auf die Idee, die Wasserversorgung von einem kanadischen Unternehmen zurück in die Eigenregie zu nehmen, kann das Unternehmen klagen.

Kommunalpanel 2016: Kommunen melden 136 Milliarden Euro Investitionsrückstand

27.06.2016. Der wahrgenommene Investitionsrückstand ist im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr nach Angaben der Gemeinden, Landkreise und Städte von 132 Mrd. EUR auf 136 Mrd. EUR angewachsen. Die Investitionstätigkeit blieb damit laut dem vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) für die KfW erstellten „KfW-Kommunalpanel 2016“ hinter den Erwartungen zurück. Für die meisten Kommunen waren die Finanzierungsbedingungen gut (15 bis 32 Prozent haben je nach Kreditlaufzeit eine Verbesserung festgestellt). Zudem erwirtschafteten sie in der Summe einen Finanzierungüberschuss in Höhe von 3,1 Mrd. EUR. Allerdings wachsen die Unterschiede zwischen finanzstarken und -schwachen Kommunen hinsichtlich Haushaltsausgleich, Verschuldung und Investitionen weiter.

Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 ist verfassungskonform

10.05.2016. Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster hat heute die Verfassungsbeschwerden zahlreicher Städte und Gemeinden gegen einzelne Bestimmungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2012 (GFG 2012) zurückgewiesen. Die Kommunen hatten im Wesentlichen geltend gemacht: Der im GFG 2012 geregelte Finanzausgleich verletze sie in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Die im GFG 2012 festgesetzte Finanzausgleichsmasse sei insgesamt zu gering bemessen. Ferner verstoße die Verteilung der Finanzausgleichsmasse gegen das interkommunale Gleichbehandlungsgebot. Verschiedene Vorschriften führten zu einer Benachteiligung kleinerer Gemeinden des ländlichen Raums. Dies gelte insbesondere für die Bestimmungen, mit denen geregelt werde, wie die für Sozialausgaben anfallenden Kosten bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen zu berücksichtigen seien.

Grüne Landtagsfraktion: Innenausschuss hat Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes beschlossen

03.05.2016. Am letzten Donnerstag wurde im Innenausschuss des Landtags das neunte Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes für NRW beschlossen. Es wird am 11./12. Mai mit der 2. Lesung des Landtags verabschiedet. Darin geregelt werden die Ergebnisse aus der Vereinbarung zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und den Landtagsfraktionen von SPD und Grünen aus dem Dezember des letzten Jahres. Mit dem ersten Nachtragshaushalt 2016 hat das Land bereits die finanziellen Voraussetzungen geschaffen, um die Ergebnisse umzusetzen. Ein Kommunalinfo von Monika Düker, Sprecherin für Flüchtlingsfragen der Fraktion, beantwortet die wichtigsten Fragen.

Neu im Mitgliederbereich: Öffentlichkeit von Sitzungen

13.04.2016: Wie ist bestimmt, welche Tagesordnungspunkte beispielsweise in Ratssitzungen öffentlich behandelt werden? Ein Papier, das wir im Mitgliederbereich abgelegt haben, klärt, wann Themen öffentlich behandelt werden müssen, und wann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden darf oder muss. Das Prinzip der Öffentlichkeit von Sitzungen kommunaler Vertretungsorgane ist tragender Verfahrensgrundsatz des kommunalen Verfassungsrechts. Sinn und Zweck bestehen darin, gegenüber der Allgemeinheit Publizität, Information, Kontrolle und Integration zu vermitteln bzw. zu ermöglichen.

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